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Das uns hier interessierende Zinsbuch von 1369 ist vorhanden im Generallandesarchiv zu Karlsruhe und abgelegt unter der Signatur 66/3480. Es ist ohne eigenes Datum, doch enthält es einen Hinweis darauf, dass es erst nach dem 11.11.1369 verfasst wurde, spätestens aber 1370. In der Fachliteratur wird es unter dem Jahr 1369 geführt. Auf Seite 110 des Buches heißt es unter der Überschrift ,,Michelbach und Schumehtenwag".
Die Hälfte des großen Zehnten stand in den genannten Orten also dem Pfalzgrafen zu. Dies war zu jener Zeit der Kurfürst Ruprecht 1. (1329-1390] aus dem Hause Wittelsbach. Erläuternd sei weiter gesagt, dass Engelman für Mengelbach und Geydenheim für Gadem steht. Hauptrecht (,,Heuptreht") ist eine Art Erbschaftssteuer, nach der dem Herrn im Todesfall des Untertanen dessen bestes Stück Vieh zustand. ,,Vier leyde hauwes" bedeutet 4 Fuhren Heu, ,,ane geverde" ungefähr. Seit dem 14. Jahrhundert zog die Herrschaft den Zehnten nur noch selten durch Diener ein, viel öfter wurde er auf Zeit verpachtet oder verliehen. Hierfür zahlten die Pächter den Handlohn [vgl. R. Gutjahr, 5. 276 in den Geschichtsblättern des Kreises Bergstraße, Band 11 von 1978). Die an verschiedenen Stellen in der heimatgeschichtlichen Literatur im Zusammenhang mit Aschbach immer wieder genannte Jahreszahl 1094 ist unerheblich. Hierauf wurde insbesondere in dem bekannten Werk ,,Unsere Heimat - Der Überwald" [1984] eingehend hingewiesen; es lag eine Verwechslung vor mit Eschenbach westlich von Sinsheim. Die ebenfalls mit Aschbach durch das Hessische Ortsnamenbuch von 1937 [Nachdruck von [1972]) in Verbindung gebrachten Jahreszahlen 1403 und 1431 beruhen auch auf einer Verwechslung, und zwar mit Asbach bei Lichtenberg im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Dies wurde dankenswerterweise fernmündlich und schriftlich [02.03.1992] von Herrn Kunz bestätigt. Die nächste gesicherte Erwähnung Aschbachs rührt aus dem Jahr 1430, sie bringt zugleich erstmals den Namen eines Bewohners von Aschbach, nämlich einen ,,Cleßgin" [vielleicht mit Kläuschen zu übertragen). Sie befindet sieh in einem Notariatsinstrument (ein durch einen Notar erstelltes Protokoll zu einem rechtlichen Vorgang), das im Würzburger Staatsarchiv erhalten ist. Zu danken für die freundliche Bereitstellung ist Herrn Maus Zenner, Reisen, für die Übersetzung Herrn Kunz. Beschrieben werden in ihm Zeugenbefragungen, die das Erzstift in Mainz wegen Differenzen mit Kurpfalz veranlasst hatte. Es beginnt mit einer Tagung am 16. August 1430 in Abtsteinach, wobei die Zeugen befragt werden, welche Rechte die Mainzer Untertanen in den sog. Neun Höfen in Wald-Michelbach hätten und wo sie in diesen beschnitten würden. Dabei führte auch besagter Cleßgin von Aschbach Klage darüber, dass die Wald-Michelbacher, als er einen Wagen Holz im Alimendwald gehauen habe, ihm das Holz gepfändet und das Lösegeld vertrunken hätten. Die nächste Erwähnung Aschbachs soll sich in einer in Darmstadt befindlichen Urkunde bezüglich OberSchönmattenwag aus dem Jahre 1437 wiederfinden. Diese ist insofern von Bedeutung, als in ihr Dürr-Ellenbach zum ersten Mal genannt wird. Es ist zu beachten, dass Dürr-Ellenbach im Zinsbuch des Jahres 1369 ungenannt blieb - ob es noch nicht existierte oder aber anderen Herren zinspflichtig war? Unerwähnt blich auch die Aschbacher Mühle, andere Mühlen wie z.B. die in Ober-Schönmattenwag wurden genannt. Entweder gab es sie noch nicht oder sie hatte die Steuern, die andere Hälfte des großen Zehnten möglicherweise an den Statthalter des Mainzer Kurfürstentums auf der Starkenburg zu entrichten. Wann und wie Aschbach aus dem Lorscher Fürstentum endgültig in den Mainzer Herrschaftsbereich gelangte, ist unbekannt. Der namhafte Wilhelmsfelder Historiker Meinrad Schaab skizzierte die Jahrhunderte währenden Auseinandersetzungen zwischen Mainz und Pfalz um den Zankapfel Lorscher Erbe 1978 in den bereits genannten Geschichtsblättern und nochmals in seiner ,Geschichte der Kurpfalz' [Band 1, 1988). Dieser Zank zog eine Reihe kriegerischer Auseinandersetzungen, Waffenstillstände, Streitigkeiten ohne Waffengänge, Schiedssprüche und Verträge nach sich. 1247 brachte der Vergleich von Bingen eine vorübergehende Klärung der Rechte der Kontrahenten. 1264 sicherte ein Schiedsspruch dem Pfalzgrafen in Wald-Michelbach ein Befestigungsrecht zu, allerdings wurde eine entsprechende Anlage nicht vollendet. 1305 einigten sich die Amtsleute des Pfälzers und des Mainzers, die Steuer im Lorscher Gebiet gemeinsam einzuziehen, vielleicht gab es auch eine gemeinsame Verwaltung dieses Lorscher Gebietes. Unter Umständen stammen von dieser Vereinbarung die Ansprüche des Pfalzgrafen und des Erzbischofs in Aschbach und den weiteren genannten Orten der Gegend, wie sie im Zinsbuch von 1369 beschrieben sind. Drei Jahre später, 1308, wurde eine räumliche Trennung zwischen Pfalz und Mainz an Bergstraße und Odenwald vertraglich fixiert. Davon unbeeinflusst blieben allerdings die bestehenden steuerlichen Rechte. Dem Erzbischof standen demnach die Gegenden des unteren Ulfenbachtales und um Fürth zu. 1344 kommt es erneut in Bingen zu einem weiteren Schiedsspruch, nach dem das Gebiet von Wald-Michelbach wahrscheinlich bei der Pfalz verblieb. Da mit dieser Entscheidung die territorialen Herrschaftsverhältnisse im Vorderen Odenwald und an der Bergstraße für längere Zeit festgeschrieben worden waren, kann davon ausgegangen werden, dass zumindestens seit 1344 Aschbach und die anderen Orte des späteren Hintergerichts der Zent OberAbtsteinach dem Mainzer Einflussbereich zugehörig waren. Genannt wurde der sicherlich schon früher bestehende Ort in den erschlossenen Quellen jedoch nicht. Die Ersterwähnung erfolgte im Zinsbuch der Kellerei Lindenfels von 1369, also vor über 625 Jahren. Anschaulicher Beleg für die insgesamt verwickelten Territorialverhältnisse konkurrierender Mächte sind in unserem engeren Heimatraum mehrfach vorhanden. Genannt seien die Mainzer Neun Höfe in pfälzischen Wald-Michelbach, die dreifach geteilte Zent Abtsteinach mit den abgetrennten Gebietsteilen des Hartenroder Gerichtes und Litzelbachs. Auch die beiden Olfener Höfe der Zent Affolterbach im Erbachischen und die Gemengelage auf der Tromm zeugen von schwierigen Zuständen |


